Narkose

Die Vorstellung des Patienten muss vor dem geplanten Narkosetermin erfolgen mit Informationen über Grunderkrankungen u.s.w. Vom behandelnden Zahnarzt sind vorhandene Behandlungsunterlagen (z.B. Röntgenbilder) unbedingt mitbringen.

Eine ausführliche Befundaufnahme und Röntgendiagnostik sind in Abhängigkeit von der Kooperationsbereitschaft des Patienten oft nur eingeschränkt möglich und müssen häufig erst während der Narkose vervollständigt werden.

Die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nach Information und Aufklärung über die geplante Behandlung muss vorliegen.

Bei der Durchführung einer Intubationsnarkose sollte die letzte Nahrungsaufnahme (Speisen und Getränke !) am Vorabend sein, mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz.

Bei der ambulanten Durchführung der zahnärztlichen Narkosebehandlungen muss die häusliche Nachbetreuung am Behandlungstag gesichert sein. Nach der ambulanten Narkosebehandlung wird der Patient bei Anwesenheit der Bezugsperson ca. 3 Stunden qualifiziert überwacht.

In unserer Praxis führen wir Vollnarkose bei Kinderund Erwachsenen durch. Alle Fragen bezüglich der Narkose stellen Sie bitte an unser Narkoseteam.

Herr Kortmann Tel.: 033203 - 71630 Handy: 0179-5277519

Bei Menschen mit geistigen Behinderungen und mangelnder Behandlungsbereitschaft
Bei Patienten mit Bewegungsstörungen (Zerebralparesen)
Bei Patienten mit Anfallsleiden (Epilepsie)


Es gibt keine kleinen Narkosen ! Da jede Narkose mit einem hohen Aufwand und einem gewissen Risiko verbunden ist, wird eine zahnärztliche Behandlung in Intubationsnarkose nur nach strengster Indikation durchgeführt!
Die Häufigkeit der Narkosebehandlungen für einen Patienten ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Nach einer grundlegenden Sanierung unter Vollnarkose erfolgt die Nachbehandlung und weitere zahnärztliche Behandlung im Wachzustand.
Der Patient sollte regelmäßig (1/4 jährlich) prophylaktisch betreut werden.

Bei der ambulanten Durchführung der zahnärztlichen Narkosebehandlungen muss die häusliche Nachbetreuung am Behandlungstag gesichert sein.

Nach der ambulanten Narkosebehandlung wird der Patient bei Anwesenheit der Bezugsperson ca. noch 3 Stunden qualifiziert überwacht.